
Verzeichnis
Kanal- und Rohrreinigungsbetriebe in Deutschland, geordnet nach Ort
Dieses Verzeichnis führt Betriebe für Kanal- und Rohrreinigung sowie Abwassertechnik in Deutschland auf, mit Anschrift, Erreichbarkeit und Leistungsschwerpunkt je Eintrag, sortiert nach Ort. Die Angaben stammen aus OpenStreetMap und tragen auf jeder Seite ihren Stand. Was die Quellen nicht ausweisen, bleibt leer statt geschätzt.
- Einträge
- 46
- Orte
- 43
- Stand der Daten
- 11. September 2026
Orte mit den meisten Einträgen
Jeder Ort hat eine eigene Seite mit allen dort verzeichneten Betriebe, ihrer Anschrift und ihrem Leistungsumfang.
Einordnung statt Aufzählung
Was die Angaben bedeuten, worauf bei der Auswahl zu achten ist und welche Begriffe in diesem Bereich immer wieder auftauchen.
Ratgeber
Was eine Rohrreinigung kosten darf
Werktags 100 bis 250 Euro, nachts 300 bis 400 Euro: Preise der Rohrreinigung, Stundensatz der SHK-Verbände, Wuchergrenze der Gerichte, Rechte im Notdienst.
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Ratgeber
Woran Sie seriöse Rohrreiniger erkennen
Kein Meisterbrief, aber Kammerpflicht, Ausbildung und RAL-Gütezeichen: fünf Belege, die seriöse Rohr- und Kanalreiniger von Vermittlern unterscheiden.
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Ratgeber
Wann die Dichtheitsprüfung Pflicht ist
Der Bund verlangt dichte Leitungen, die Frist setzt Land oder Gemeinde: NRW, Hamburg, Hessen und Bayern im Vergleich, mit Kosten, Ablauf und Steuerbonus.
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Glossar
Rohr- und Kanalreiniger: Gewerbestatus
Rohr- und Kanalreiniger sind unter Nummer 15 als handwerksähnliches Gewerbe in Teil 2 der Anlage B der Handwerksordnung geführt. Für die selbstständige Ausübung ist kein Meisterbrief nötig, eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus.
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Glossar
Handwerkskammer-Mitgliedschaft bei zulassungsfreien Gewerken
Auch handwerksähnliche Gewerbe wie Rohr- und Kanalreinigung sind Pflichtmitglied der Handwerkskammer, allerdings ohne die Eintragung in die Handwerksrolle, die nur für zulassungspflichtige Anlage-A-Handwerke gilt.
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Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung des Handwerkers nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.
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